Tilgungszuschuss für einzelne energetische Maßnahmen
Ab dem 1. Juli 2021 können neue Tilgungszuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für einzelne energetische Maßnahmen bei einer Bestandsimmobilie beantragt werden.
Die Dämmung eines Altbaus zählt zu den geförderten Maßnahmen, denn mit der richtigen Dämmung können Hausbesitzer nicht nur einen Beitrag für die Umwelt leisten, sondern auch Heizkosten während der Heizperiode sparen. Wissend, dass ca. 80% des Energieverbrauchs in einem Haus für die Heizung mit Warmwasseraufbereitung benötigt wird, kann diese energetische Maßnahme wirtschaftlich rentabel sein. Bewährte Maßnahmen sind zum Beispiel die Dämmung der Fassade, des Daches, der Kellerdecke oder auch die Wärmedämmung der oberen Geschossdecke.
Ob sich die einzelnen Maßnahmen rentieren, hängt von vielen Faktoren ab. Das Baujahr spielt natürlich eine Rolle, denn je älter das Haus, desto höher das Einsparpotenzial. Des weiteren spielt das Baujahr auch eine Rolle hinsichtlich Amortisierung der Aufwendungen. Da sich ab 1977 die gesetzlichen Bestimmungen geändert haben und eine Wärmeschutzverordnung eingeführt wurde, amortisieren sich die Ausgaben für solche Maßnahmen nach etwa 6 Jahren. Liegt das Baujahr zwischen 1977 und 1995 amortisieren sich die Ausgaben in etwa 14 Jahren. Darüber hinaus entscheiden auch Energiepreise, Zinsniveau sowie Sanierungsaufwand über die Rentabilität der Maßnahmen.
Neben der Fassadendämmung sollten auch alte bzw. undichte Fenster oder die Kellerdecke in Betracht gezogen werden.
Ob Dämmung von Wänden, Keller- oder Geschossdecken, diese Maßnahmen werden mit einem Tilgungszuschuss von 20% gefördert. Auch das Erneuern von Fenster oder Außentüren, den Einbau einer Lüftungsanlage oder der Einbau eines sommerlichen Wärmeschutzes werden ebenfalls mit 20% Tilgungszuschuss gefördert.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben. Wir beraten Sie gerne, planen die energetische Sanierung und begleiten Sie bei Ihrem Bauprojekt.
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